NS-Wiederbetätigung: 50-Jähriger verurteilt

Angeklagter hat an insgesamt sieben Personen Nachrichten verschickt, die den Nationalsozialismus verharmlosen. Strafmaß: Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro.

Die Staatsanwältin appellierte an die Geschworenen: „Das Verbotsgesetz ist weiterhin wichtig und richtig.” Dieses untersage jedwede Handlung

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