NS-Wiederbetätigung: 50-Jähriger verurteilt
Angeklagter hat an insgesamt sieben Personen Nachrichten verschickt, die den Nationalsozialismus verharmlosen. Strafmaß: Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro.
Die Staatsanwältin appellierte an die Geschworenen: „Das Verbotsgesetz ist weiterhin wichtig und richtig.” Dieses untersage jedwede Handlung