Bestätigt: Arzt schuld an Tod des Patienten

Grob fahrlässige Tötung: Arzt unterließ dem Urteil zufolge bei Magenspiegelung Notfallmaßnahmen nach Atemstillstand. Oberlandesgericht gab seiner Berufung keine Folge.

Wegen grob fahrlässiger Tötung wurde der angeklagte Facharzt mit dem Nettoeinkommen von 11.000 Euro im Mai im neuen Strafprozes

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