Salomonisches Urteil nach einer Schlägerei

Zwei Männer verletzten einander nach Ansicht der Strafrichterin mit Faustschlägen. Trotzdem wurden die beiden Angeklagten im Zweifel freigesprochen, wegen Notwehr.

Beim Bauernhof des Zweitangeklagten im Leiblachtal entwickelte sich nach den gerichtlichen Feststellungen am 13. Juli ein Konflikt

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