Weitere Betriebe brauchen neue Widmung

Auch in den Gemeinden Götzis und Gaißau werden nun Flächenwidmungen angepasst. Bestehende Betriebs­areale, darunter das Werk 6 von Blum, müssen nach höchstgerichtlicher Entscheidung aus Landesgrünzone entnommen werden.

Von Jörg Stadler

joerg.stadler@neue.at

Die Entscheidung des Verfassung

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