Weitere Betriebe brauchen neue Widmung
Auch in den Gemeinden Götzis und Gaißau werden nun Flächenwidmungen angepasst. Bestehende Betriebsareale, darunter das Werk 6 von Blum, müssen nach höchstgerichtlicher Entscheidung aus Landesgrünzone entnommen werden.
Von Jörg Stadler
joerg.stadler@neue.at
Die Entscheidung des Verfassung