Mangelnde Transparenz: Stadt verlor Rechtsstreit
Stadt Dornbirn informierte laut Urteil nicht vollumfänglich. Deshalb darf sie von Ex-Mitarbeiter nach dessen Selbstkündigung nichts für Fortbildungskurskosten zurückverlangen.
Der diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger arbeitete seit Februar 2022 als Gemeindeangestellter für die Stadt Dorn