Mangelnde Transparenz: Stadt verlor Rechtsstreit

Stadt Dornbirn informierte laut Urteil nicht vollumfänglich. Deshalb darf sie von Ex-Mitarbeiter nach dessen Selbstkündigung nichts für Fortbildungskurskosten zurückverlangen.

Der diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger arbeitete seit Februar 2022 als Gemeindeangestellter für die Stadt Dorn

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