Auf fremdes Auto mehrfach eingetreten
Betrunkener beschädigte geparkten Pkw einer Lokalbesucherin schwer. Teilbedingte Geldstrafe für Unbescholtenen.
Wegen schwerer Sachbeschädigung wurde der unbescholtene Angeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 4200 Euro (300 Tagessätze zu je 14 Eu