Zweite Einigung nach Panne im teuren Urlaub
Wegen niedrigen Wasserstands war teure Schiffsreise auf Flüssen in Afrika nicht möglich. Reiseveranstalter einigte sich vor Gericht mit Kunde noch einmal auf Teilrückzahlung.
Der klagende Vorarlberger gab 22.000 Euro für eine Kreuzfahrt auf Flüssen in Zentralafrika aus. Doch das gebuchte Schiff