Steuerhinterziehung im China-Restaurant
Teilbedingte Geldstrafen für unbescholtenen Unternehmer, der sechsstellige Summe an Steuern hinterzog.
Wegen Vergehen nach dem Finanzstrafgesetz wurde der unbescholtene Angeklagte am Donnerstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 75.000 Euro