Vorbestrafter Gewalttäter muss Haftstrafe verbüßen

Gefängnis für einschlägig vorbestraften 38-Jährigen, auch wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt.

Der Schuldspruch umfasste sechs Delikte: Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, Beleidigung, gefährlicher Drohung, Betrugs, Körperverletzung und versuchter Nötigung wurde

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