Vorbestrafter Gewalttäter muss Haftstrafe verbüßen
Gefängnis für einschlägig vorbestraften 38-Jährigen, auch wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt.
Der Schuldspruch umfasste sechs Delikte: Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, Beleidigung, gefährlicher Drohung, Betrugs, Körperverletzung und versuchter Nötigung wurde