Überfall auf Wettlokal: Haftstrafe verringert

Gefängnisstrafe für bewaffneten Überfall fiel im neuen Prozess ein wenig niedriger aus, weil nunmehr Freispruch von unbefugtem Besitz einer verbotenen Tatwaffe erfolgte.

Wegen schweren Raubes wurde der unbescholtene Angeklagte am Dienstag in einem neuen Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirc

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