Familienvater nicht jahrelang gewalttätig

Vom Hauptvorwurf der fortgesetzten Gewaltausübung wurde der unbescholtene 54-Jährige im Zweifel freigesprochen. Schuldspruch nur wegen einzelner Vorfälle in der Familie.

Wegen versuchter Anstiftung zur falschen Zeugenaussage, Körperverletzung, versuchter Körperverletzung, gefährlicher Drohung u

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