Familienvater nicht jahrelang gewalttätig
Vom Hauptvorwurf der fortgesetzten Gewaltausübung wurde der unbescholtene 54-Jährige im Zweifel freigesprochen. Schuldspruch nur wegen einzelner Vorfälle in der Familie.
Wegen versuchter Anstiftung zur falschen Zeugenaussage, Körperverletzung, versuchter Körperverletzung, gefährlicher Drohung u