Drogentod: Hausärztin ist mitverantwortlich

Ärztin hätte Medikament nicht verschreiben dürfen, das mit Heroin zum Tod des Patienten führte. Deshalb hat sie dem Bruder des Verstorbenen Trauerschmerzengeld zu bezahlen.

Für den Drogentod ihres Patienten haben Zivilgerichte bislang dessen Vorarlberger Hausärztin mitverantwortlich gemacht. Di

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Entdecken Sie die NEUE in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.