Drogentod: Hausärztin ist mitverantwortlich
Ärztin hätte Medikament nicht verschreiben dürfen, das mit Heroin zum Tod des Patienten führte. Deshalb hat sie dem Bruder des Verstorbenen Trauerschmerzengeld zu bezahlen.
Für den Drogentod ihres Patienten haben Zivilgerichte bislang dessen Vorarlberger Hausärztin mitverantwortlich gemacht. Di