Zehn Jahre Haft für rückfälligen Neonazi
49-Jähriger forderte dem Urteil zufolge mit YouTube-Kanälen zu Wiederherstellung der NS-Diktatur auf. Schuldspruch auch in neuer Verhandlung, Strafe wie im ersten Prozess.
Wegen Aufforderung zur nationalsozialistischen Wiederbetätigung und nationalsozialistischer Wiederbetätigung wurde der mit