Zehn Jahre Haft für rückfälligen Neonazi

49-Jähriger forderte dem Urteil zufolge mit YouTube-Kanälen zu Wiederherstellung der NS-Diktatur auf. Schuldspruch auch in neuer Verhandlung, Strafe wie im ersten Prozess.

Wegen Aufforderung zur nationalsozialistischen Wiederbetätigung und nationalsozialistischer Wiederbetätigung wurde der mit

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