Rechtsanwalt kassierte überzogenes Honorar
Beklagter muss seiner ehemaligen Mandantin 56 Prozent seiner Entlohnung zurückzahlen. Das entschied der OGH. Demnach verletzte der Anwalt seine Informationspflichten.
Der beklagte Rechtsanwalt vertrat 2019 die nunmehrige Klägerin. Dabei ging es um ihren Verzicht auf ein ihr zustehendes Wohnungs