Neuerliche Drohung: Haft für Vorbestraften

Zudem muss 33-Jähriger auch offene Haftstrafe aus früherer Verurteilung wegen gefährlicher Drohung verbüßen.

Wegen gefährlicher Drohung wurde der mit vier einschlägigen Vorstrafen belastete Erstangeklagte am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen

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