An Hintern gegriffen: dennoch Freispruch

Richterin ging davon aus, dass 17-Jähriger der 14-Jährigen nicht kräftig ans Gesäß griff. Verurteilung erfolgte aber wegen Körperverletzung und Nötigung im Vollrausch.

Wegen der Begehung von Straftaten im Zustand der vollen Berauschung wurde der mit einer einschlägigen Vorstrafe belastete Arbei

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