Einbruch ins Auto des Richters: Weniger Haft
Berufungsgericht bestätigte Schuldspruch und verringerte Gefängnisstrafe für Rückfalltäter. Schadenersatz drastisch reduziert.
Wegen Diebstahls durch Einbruch, Urkundenunterdrückung, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel und dauernder Sachentziehung wurde der mit vier einschlägigen Vorstrafen bela