Berufung: Doch kein Sozialbetrug
Berufungsgericht sprach Arbeitslosen frei, der Auslandsaufenthalt dem Arbeitsmarktservice nicht gemeldet hat.
Wegen versuchten Betrugs wurde der vorbestrafte Angeklagte in erster Instanz am Bezirksgericht Bregenz zu einer Geldstrafe von 400 Euro (100 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Nach A