Berufung: Doch kein Sozialbetrug

Berufungsgericht sprach Arbeitslosen frei, der Auslands­aufenthalt dem Arbeitsmarktservice nicht gemeldet hat.

Wegen versuchten Betrugs wurde der vorbestrafte Angeklagte in erster Instanz am Bezirksgericht Bregenz zu einer Geldstrafe von 400 Euro (100 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Nach A

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