Partnerin erbt sechsstelligen Geldbetrag
Berufungsgericht legte Testament so aus, dass mit Bargeld bei Banken auch Buchgeld auf Konten und Sparbüchern gemeint war.
Die klagende Pensionistin erbt von ihrem verstorbenen Lebensgefährten rund 106.000 Euro. So lauteten in erster und zweiter Instanz die Urteile in einem Zivilprozess.
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