Streitparteien verständigten sich darauf, Arbeitsprozess mit Zahlung von fünfstelliger Summe zu beenden.

Die Dienstgeberkündigung bekämpfte der ehemalige Abteilungsleiter eines Unternehmens mit einer Kündigungsanfechtungsklage. Dabei vertrat der Kläger den Standpunkt, die Kündigung sei sozial­

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