Nachbarin bedroht: Entschuldigung reicht

Dem unbescholtenen Angeklagten wurde vorgeworfen, seine Nachbarin in einem Grenzstreit bedroht zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch erhob Anklage wegen des Vergehens der Nötigung. Dem Strafantrag zufolge soll der Angeklagte aus dem Bezirk Bregenz zu einer Nachbarin gesagt haben, er werde

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