Berufung: Fußacher Haftstrafe bestätigt

Oberlandesgericht bestätigte in Berufungsverhandlung teilbedingte Gefängnisstrafe für ehemaligen Finanzleiter der Gemeinde Fußach wegen Untreue. Urteil ist nun rechtskräftig.

Wegen Untreue und Amtsmissbrauchs wurde der unbescholtene Ex-Finanzleiter der Gemeinde Fußach im Juli 2024 in einem Schö

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