Bestätigt: Haftstrafe für Waffenbesitz
Einschlägig vorbestrafter Angeklagter verstieß mit Besitz von Waffen gegen ihn behördlich auferlegtes Waffenverbot.
Nach den gerichtlichen Feststellungen besaß der Angeklagte verbotenerweise eine Schreckschusswaffe, Munition und einen Pfefferspray. Demnach verstieß der Vorbestrafte damit gegen