Fahrzeug beschädigt: Dennoch Freispruch

Berufungsgericht ging, wie schon das Erstgericht, nicht von einer vorsätzlichen Sachbeschädigung aus.

Im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch wurde dem Angeklagten das Vergehen der Sachbeschädigung vorgeworfen. Demnach soll er im Bezirk Feldkirch als Fußgänger ein Auto mit einem Schlag

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