Ohne Genehmigung Wohnung durchsucht

Polizisten, die Cannabis rochen, durften Wohnung ohne Bewilligung durchsuchen. Hausdurchsuchung, bei der kein Suchtgift gefunden wurde, wurde nachträglich bewilligt.

Polizisten hatten im Februar ein Schreiben einer Bezirkshauptmannschaft persönlich zu übergeben. Die Wohnungstür an der betreffen

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