Freispruch trotz Amokdrohung
Strafrichterin war der Ansicht, dass Postbediensteter nicht ernst meinte, was er zu Arbeitskollegen sagte.
Vom Vorwurf der gefährlichen Drohung nach Paragraf 107 Absatz 1 des Strafgesetzbuches wurde der von Daniel Wolff verteidigte Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Feldkirch freigesproche