Freispruch trotz Amokdrohung

Strafrichterin war der Ansicht, dass Postbediensteter nicht ernst meinte, was er zu Arbeitskollegen sagte.

Vom Vorwurf der gefährlichen Drohung nach Paragraf 107 Absatz 1 des Strafgesetzbuches wurde der von Daniel Wolff verteidigte Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Feldkirch freigesproche

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