Suchtgifturteil gegen Verstorbenen ungültig

Landesgericht entschied, hohe Geldsumme stehe der Republik zu, weil sie aus Drogenverkäufen des Verstorbenen stamme. Berufungsgericht hob Urteil wegen Rechtsfehlers auf.

Gegen Verstorbene kann von Gesetzes wegen kein Strafverfahren geführt werden. Allerdings dürfen Strafgerichte entscheiden, da

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