Berufung: Noch höhere Strafe für Widerstand

Oberlandesgericht entschied, dass Angeklagter auch offene Geldstrafe aus Vorstrafe zu bezahlen hat.

Der Angeklagte schlug nach den gerichtlichen Feststellungen im August 2024 in Dornbirn einem einschreitenden Polizisten die rechte Hand weg und versuchte dann, sich mit Gewalt gegen seine Festnah

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