Bestätigt: Haft nach Kindesmisshandlung

Angeklagter schlug nach Ansicht der Richter unmündige Tochter seiner Lebensgefährtin über Jahre hinweg mehrmals im Monat. Mehrjährige Haftstrafe in zweiter Instanz bestätigt.

Wegen des Verbrechens der fortgesetzten Gewaltausübung wurde der mit vier Vorstrafen belastete Angeklagte im Oktober 202

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