Berufung scheiterte: Erste Gefängnisstrafe
Vorbestrafter stahl Bankomatkarte und beging damit Einbruchsdiebstahl. Berufungsgericht bestätigte Urteil.
Wegen der Vergehen des Diebstahls, Einbruchsdiebstahls und betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs wurde der mit mehreren einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte im März am Land