Auflagen missachtet: Doch in Psychiatrie

Psychisch kranker Gewalttäter hielt sich nach Urteil nicht an Drogen- und Alkoholverbot. Deshalb wurde er doch in Psychiatrie eingewiesen. Dort muss er vorerst weiterhin bleiben.

Im Oktober 2019 versetzte der Betroffene nach den gerichtlichen Feststellungen im Bezirk Feldkirch einem Mann zahlre

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