Winzer Möth ist doch kein Tierquäler
Freispruch im neuen Prozess, weil Tatvorsatz fehlte. Hundehalter in anderem Tierquälereiprozess verurteilt.
Vom Vorwurf der Tierquälerei wurde der unbescholtene und von Florin Reiterer verteidigte Weinbauer Josef Möth am Mittwoch im neuen Prozess mit einem anderen Richter am Landesgericht Feldk