Wegen Rückfallgefahr keine Haftverkürzung
Dieses Mal keine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis, entschied auch das Oberlandesgericht. Häftling hat zu viele Vorstrafen und zu viele Chancen ungenutzt gelassen.
Vom Bezirksgericht Feldkirch wurde der massiv vorbestrafte Angeklagte wegen Diebstahls zu vier Monaten Gefängnis verurteilt.