Neue Regelung ab 1. Jänner 2026
Mit 1. Jänner 2026 tritt eine bundeseinheitliche Trinkgeldpauschale in Kraft und ersetzt die bisherige Vorarlberger Regelung. Für Beschäftigte und auch für Betriebe bedeutet das höhere Sozialversicherungsbeiträge, aber auch messbare Verbesserungen bei Pension, Krankengeld und Arbeitslosengeld. Vier