Afghane wird vorläufig doch nicht abgeschoben

Subsidiärer Schutz mit Aufenthaltsberechtigung vorerst für ein Jahr wegen unsicherer Lage in ­Afghanistan.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in Feldkirch gewährte dem 2022 nach Vorarlberg geflüchteten Afghanen mit seinem Bescheid vom November 2024 weder Asyl noch subsidiären Schutz

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