Afghane wird vorläufig doch nicht abgeschoben
Subsidiärer Schutz mit Aufenthaltsberechtigung vorerst für ein Jahr wegen unsicherer Lage in Afghanistan.
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in Feldkirch gewährte dem 2022 nach Vorarlberg geflüchteten Afghanen mit seinem Bescheid vom November 2024 weder Asyl noch subsidiären Schutz