Falscher Strafrahmen: Urteil aufgehoben

Bezirksgericht ging irrtümlich von unmündigem Gewaltopfer aus und muss nun neu über Strafe entscheiden.

Das Opfer einer Körperverletzung war zum Tatzeitpunkt 14 Jahre alt und deshalb nicht unmündig. Denn unmündig sind Minderjährige, die noch nicht 14 Jahre alt sind. Ein Vorarlberger Bezirksgeri

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