Hohe Zahlungen nach Schmuggel von Lkw
Beträchtliche Abgaben und Strafen für zwei Angeklagte, die Lastwagen bei Einreise aus Schweiz nicht verzollten.
Der Erstangeklagte fuhr im telefonischen Auftrag des Zweitangeklagten im Juni 2023 bei der Einreise aus der Schweiz nach Vorarlberg mit einem Lastwagen mit dem Zollwert von 220.000 E