Nach Hälfte der Strafe aus Haft entlassen

Oberlandesgericht meinte, erstmals einsitzender Ein­brecher dürfe vorzeitig aus Gefängnis entlassen werden.

Wer zum ersten Mal im Gefängnis ist, darf grundsätzlich damit rechnen, nur die Hälfte der Haftstrafe verbüßen zu müssen, wenn es sich um keine schwere Straftat handelt. Deshalb wurde ein

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