Morddrohung gegen Lebensgefährtin

Teilbedingte Geldstrafe für unbescholtenen Angeklagten, der Kindesmutter mehrfach bedroht haben soll.

Wegen des Verbrechens der schweren Nötigung und des Vergehens der gefährlichen Drohung wurde der unbescholtene Arbeiter mit dem Nettoeinkommen von 2500 Euro am Montag am Landesgericht Feldkirch

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