Drogenentzugstherapie, sonst Gefängnisstrafe

Drogensüchtiger Vorbestrafter muss Haftstrafe nicht antreten, wenn er sich wieder einer Therapie unterzieht.

Der Angeklagte konsumierte nach den gerichtlichen Feststellungen Kokain und Morphium. Demnach besaß er zudem 32,6 Gramm Kokain. Das Kokain hätte der Unterländer nach eigenen Angaben teil

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