Berufung: Nun Haft statt bloßer Geldstrafe
Rückfalltäter mit 14 Vorstrafen beging Sachbeschädigung mit zerstochenem Reifen. Bezirksgericht gewährte Geldstrafe. Berufungsgericht verhängte danach Haftstrafe.
Nach den gerichtlichen Feststellungen stach der Angeklagte in Feldkirch mit einem Messer in den vorderen Reifen eines fremden Fahrze