Missbrauchsvideo auf Handy nicht gelöscht
32-Jähriger erhielt auf Whatsapp Video mit Kindesmissbrauch zugeschickt und löschte es nicht.
Wegen des Besitzes von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterials wurde der Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1260 Euro (180 Tagessätze zu je 7 Euro) verurteilt.