Freispruch von Untreue für Geschäftsführer
Geschäftsleiter eines Gasthauses sei inkompetent gewesen, aber wohl nicht kriminell, meint der Strafrichter.
Vom Vorwurf der Vergehen der Untreue in fünf Fällen wurde der 1991 geborene Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil von Richter Theo Rümme