Antragstellen zahlt sich aus

Studierende, die noch keinen Antrag auf Studienbeihilfe gestellt haben, sollten dies unbedingt noch bis 15. Mai 2025 nachholen.

Antragstellen zahlt sich nicht nur wegen der Studienbeihilfe aus, die jährlich an die Teuerung angepasst wird. Auch die Zuverdienstgrenze wurde rückwirkend für das Kale

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