Freigesprochen von Kindesmissbrauch

Schöffensenat war nicht überzeugt davon, dass unbescholtener Nachbar unmündiges Mädchen bei mehreren Vorfällen im Intimbereich berührt hat. Urteil ist rechtskräftig.
Vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen wurde der von Clemens Achammer verteidigte