Ärztin erschien nicht als Zeugin: Geldstrafe
Zeugin fehlte unentschuldigt bei Gerichtsverhandlung. Oberlandesgericht bestätigte Rechtmäßigkeit der Ordnungsstrafe.
Über die Ärztin verhängte das Landesgericht Feldkirch eine Ordnungsstrafe von 300 Euro. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) bestätigte in zweiter Instanz die Rechtmäßigkeit