Ärztin erschien nicht als Zeugin: Geldstrafe

Zeugin fehlte unentschuldigt bei Gerichtsverhandlung. Oberlandesgericht bestätigte Rechtmäßigkeit der ­Ordnungsstrafe.

Über die Ärztin verhängte das Landesgericht Feldkirch eine Ordnungsstrafe von 300 Euro. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) bestätigte in zweiter Instanz die Rechtmäßigkeit

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die NEUE in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.