Bier mit Hitler-Bild und Tattoo mit NS-Symbol

33-Jähriger leitete zudem den Nationalsozialismus verharmlosende Bilder auf WhatsApp weiter und besaß verbotene Waffen. Hohe Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für Ersttäter.

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach Paragraf 3g, Absatz 1, des Verbotsgesetzes und verbotenen Waffenbesi

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