Schäferhund war keine Waffe bei Raubüberfall

Der 17-jährige Erstangeklagte wurde vom Vorwurf freigesprochen, wonach er gedroht habe, seinen Hund auf das Überfallopfer zu hetzen. Schuldspruch für den Zweitangeklagten.

Angeklagt war das Verbrechen des schweren Raubes, also ein bewaffneter Raubüberfall, mit einer halbierten Strafdrohung von

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