Einbruchsdiebstähle in drei Riedhütten
An den Tatorten konsumierte der einschlägig vorbestrafte Einbrecher Lebensmittel und Alkohol.
Wegen der Vergehen des Diebstahls durch Einbruch wurde der mit fünf deutschen Vorstrafen belastete Angeklagte in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden