feldkirch

Kündigung war sozialwidrig

Nachdem der 62-jährige Arbeitnehmer seine Kündigung erhalten hat, wendet er sich an die AK Vorarlberg. In der Beratung stellte die AK fest, dass der Arbeitgeber die falsche Kündigungsfrist angewendet hatte und die Kündigung außerdem sozialwidrig war. Laut Gesetz können Kündigungen insbesondere dann

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